DSGVO - das müssen Sie wissen!

Die DSGVO ist EU weit am 25.05.2018 in Kraft getreten! So weit so gut... aber was ist die DSGVO eigentlich? Was regelt sie, wen betrifft sie, was sind mögliche Folgen und wie bereite ich mich darauf vor? Wir fassen die wichtigsten Aspekte für Sie zusammen!

Was, Wen, Wann???

Die DSGVO ist eine Verordnung der EU und schafft erstmals EU-weit einheitliche Datenschutzregelungen und -Standards. Sie tritt zum 25.05.2018 in Kraft: ohne Übergangsfristen und unmittelbar wirksam!

Betroffen ist nahezu jedes Unternehmen, das Leistungen IN oder FÜR Europa anbietet. Jedenfalls dann, wenn das Unternehmen personenbezogene Daten verarbeitet, also schon, wenn Mitarbeiterdaten oder Kundendaten verarbeitet werden (das trifft auf fast alle Unternehmen zu!).

Es geht immer um personenbezogene Daten. Das sind all jene Informationen, die sich auf bestimmte oder bestimmbare natürliche Personen beziehen, also nicht nur Namen oder Anschriften, sondern auch Email-Adressen, IP-Adressen, Telefonnummern, Steuernummern oder Sozialversicherungsangaben (z.B. der Mitarbeiter), aber auch Ansprechpartner anderer Unternehmen wie Lieferanten.

Was heißt das für mich?

Letztlich bleibt es eine Einzelfallfrage, welche Regelungen der DSGVO im jeweiligen Unternehmen anzuwenden sind. Aber wir haben einige Praxisbeispiele aufgeführt, was die DSGVO u.a. vorschreibt:

  • Pflicht zur Benennung eines DATENSCHUTZBEAUFTRAGTEN, je nach Kerntätigkeit des Unternehmens und Anzahl der Mitarbeiter
  • Pflicht zur Führung eines VERFAHRENSVERZEICHNISSES
  • INFORMATIONSPFLICHTEN gegenüber Betroffenen, z.B. über ihre Rechte (z.B. Recht auf Auskunft oder auf Datenübertragbarkeit)
  • Pflicht zur MELDUNG von Datenschutzverletzungen (Achtung: Fristen!)
  • Pflicht zur SCHULUNG der Mitarbeiter und Bereitstellung von Räumen sowie Ressourcen bei einem internen DPO

"Was kann mir schon passieren?"

Das hören wir im Zusammenhang mit der DSGVO immer seltener. Die erheblichen Strafandrohungen haben sich herumgesprochen und sollten tatsächlich nicht auf die leichte Schulter genommen werden.

Es drohen Bußgelder bis zu 20 Mio. € oder 4 % des Jahresumsatzes! Verstöße können abgemahnt werden! Nicht datenschutzkonforme Verarbeitungstätigkeiten (dazu können auch Produkte und Dienstleistungen gehören) können untersagt werden! Geschäftsführerhaftungen stehen im Raum!

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Ihr Ansprechpartner

Als direkter Ansprechpartner steht Ihnen Herr Björn Heinze (COO, Datenschutz-Auditor und Rechtsanwalt) gern zur Verfügung!

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