Was Sie zur DSGVO wissen sollten - und was Sie ignorieren können.
Die DSGVO ist eine Verordnung der EU und schafft erstmals EU-weit einheitliche Datenschutzregelungen und -standards. Sie ist am 25.05.2018 in Kraft getreten: Ohne Übergangsfristen und unmittelbar wirksam!
Zur DSGVO gibt es viel zu lesen und noch mehr zu verstehen! Leider kursieren nicht nur Wahrheiten, sondern auch viele "alternative" Fakten. Wir zeigen Ihnen Fakten und Mythen rund um die DSGVO.
Die DSGVO gilt für alle Unternehmen, die personenbezogene Daten verarbeiten - unabhängig
von Mitarbeiterzahl oder Unternehmensgröße.
Personenbezogene Daten werden bereits bei Gehaltsabrechnungen der Mitarbeiter oder Speichern von Ansprechpartnern der Kunden verarbeitet.
Die DSGVO tritt am 25.05.2018 ohne weitere Übergangsfristen in Kraft.
Verstöße gegen die DSGVO können abgemahnt werden; die Homepage ist deshalb DSGVO-konform zu gestalten.
DSGVO heißt nicht: Benennung eines Datenschutzbeauftragten und fertig! Es sind Dokumente für Behörden zu erstellen und Prozesse einzuführen bzw. anzupassen.
Datenschutz heißt auch IT-Sicherheit! Es sind Maßnahmen zu ergreifen, die ein angemessenes Datenschutzniveau schaffen.
Die Verantwortung für den Datenschutz trägt die Geschäftsführung!
Es können Bußgelder in Höhe von 20 Millionen Euro oder 4 % des Jahresumsatzes verhängt werden - je nachdem was höher ist.
Lassen Sie sich nicht verunsichern - folgende Aussagen zur DSGVO treffen nicht zu:
Sämtliche Datenverarbeitungsprozesse sind relevant! Falsch: Der Personenbezug ist wichtig - z.B. sind Umsatzzahlen eines Unternehmens keine personenbezogenen Daten.
Unternehmen unter 10 Mitarbeiter sind nicht betroffen! Falsch: Die Mitarbeiterzahl betrifft allenfalls einzelne Aspekte der DSGVO (z.B. Dokumentationspflichten).
Die DSGVO muss noch in nationales Recht umgesetzt werden! Falsch: Die DSGVO gilt unmittelbar. Das BDSG 2018 als nationales Gesetz ergänzt diese lediglich.
Mit der Benennung meines IT-Leiters zum Datenschutzbeauftragten bin ich auf der sicheren Seite!
Falsch: Mitarbeiter in Leitungspositionen scheiden als Datenschutzbeauftragte wegen Interessenkollision aus!
Über die konkreten Pflichten der DSGVO werden die Behörden mich noch informieren!
Falsch: Es gilt, was im Gesetz bzw. der Verordnung steht. Das Finanzamt macht für Sie auch keine Steuererklärung.
Als direkter Ansprechpartner steht Ihnen Herr Markus Bock gern zur Verfügung!
Kontakt