News & Insights
Aktuelle Einblicke rund um Datenschutz, IT-Sicherheit & Compliance.
News & Insights
Aktuelle Einblicke rund um Datenschutz, IT-Sicherheit & Compliance.
Juni 2025
Berliner Datenschutzbeauftragte meldet KI-App DeepSeek in Deutschland bei Apple und Google als rechtswidrigen Inhalt
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat die KI-Anwendung DeepSeek bei Google und Apple in Deutschland als potenziell rechtswidrig eingestuft und gemeldet. Die Plattformbetreiber sind nun verpflichtet, die Meldung zügig zu prüfen und über eine mögliche Sperrung der App zu entscheiden. Anlass der Maßnahme ist ein datenschutzrechtlicher Verstoß durch die unzulässige Übermittlung personenbezogener Daten von Nutzer:innen nach China.
Juni 2025
Europäischer Datenschutzausschuss konkretisiert Regeln zu Datenanfragen aus Drittländern
Am 5. Juni 2025 hat der Europäische Datenschutzausschuss (EDPB) die finalen Leitlinien zu Art. 48 DSGVO veröffentlicht. Sie klären, unter welchen Bedingungen personenbezogene Daten an Behörden außerhalb der EU übermittelt werden dürfen. Zentrale Aussage: Urteile oder Anordnungen von Drittstaatenbehörden sind in der EU grundsätzlich nicht automatisch durchsetzbar. Datenübermittlungen können erfolgen, wenn ein völkerrechtliches Abkommen besteht – oder in Ausnahmefällen auf andere Rechtsgrundlagen gestützt werden können. Diese Ausnahmen sind stets einzelfallbezogen und restriktiv zu prüfen.
Neu in der überarbeiteten Version sind u. a. Klarstellungen zur Rolle von Auftragsverarbeitern bei solchen Anfragen sowie zu Konzernstrukturen: Erhält eine Muttergesellschaft in einem Drittland eine Behördenanfrage und leitet diese an ihre EU-Tochter weiter, gelten auch hier die strengen Vorgaben der DSGVO.
Zugleich präsentierte der EDPB zwei neue Trainingsprojekte zu Datenschutz und Künstlicher Intelligenz. Die Materialien richten sich an juristische und technische Fachkräfte und sollen den verantwortungsvollen und rechtskonformen Einsatz von KI fördern. Ziel ist es, die vorhandenen Kompetenzlücken zu schließen und eine datenschutzfreundliche KI-Entwicklung zu stärken.
Die Trainingsangebote wurden im Rahmen des „Support Pool of Experts“ (SPE) entwickelt – einer Initiative aus der EDPB-Strategie 2024–2027. Sie unterstützt Datenschutzaufsichtsbehörden durch gemeinsame Werkzeuge und Zugang zu einem breiten Expertennetzwerk, um deren Durchsetzungsfähigkeit europaweit zu stärken.
Abschließend wurde ein Vorschlag der EU-Kommission zur Vereinfachung der Dokumentationspflichten (Art. 30 Abs. 5 DSGVO) für kleinere Unternehmen diskutiert. Eine gemeinsame Stellungnahme von EDPB und EDPS wird innerhalb der nächsten acht Wochen erwartet.
Update Juni 2025
EDPB veröffentlicht Prinzipien für datenschutzkonforme Altersverifikation
Der Europäische Datenschutzausschuss (EDPB) hat zehn zentrale Grundsätze veröffentlicht, wie Altersverifikation (auch „Age Assurance“) im Einklang mit der DSGVO gestaltet werden kann. Ziel ist es, Kinder in digitalen Umgebungen besser zu schützen – ohne dabei ihre Grundrechte zu gefährden.
Altersverifikation soll dabei immer risikobasiert und verhältnismäßig erfolgen: Je sensibler der Inhalt oder Dienst, desto strenger dürfen die Anforderungen ausfallen. Gleichzeitig betont der EDPB das Prinzip der Datenminimierung – es sollen nur die unbedingt notwendigen Daten verarbeitet werden. Oft reicht etwa ein einfacher „Ü18“-Nachweis, ohne dass das genaue Geburtsdatum offengelegt werden muss.
Besonders wichtig: Die eingesetzten Verfahren dürfen nicht zur Identifikation, Lokalisierung oder zum Profiling der Nutzer*innen führen. Eine Weiterverwendung der Daten – etwa für personalisierte Werbung – ist unzulässig. Anbieter müssen transparent darlegen, wie die Daten verarbeitet werden, und dies besonders verständlich kommunizieren, wenn Kinder betroffen sind.
Auch technisch setzt der EDPB hohe Maßstäbe: Altersverifikationssysteme sollen moderne, datenschutzfreundliche Ansätze wie lokale Verarbeitung oder Zero-Knowledge-Verfahren nutzen. Automatisierte Entscheidungen sind nur mit zusätzlichen Schutzmechanismen zulässig – gerade bei Kindern.
Schließlich fordert der EDPB ein starkes Governance-Framework: Anbieter müssen ihr Vorgehen dokumentieren, regelmäßig überprüfen und gegenüber Aufsichtsbehörden nachweisen können.
https://www.edpb.europa.eu/system/files/2025-04/edpb_statement_20250211ageassurance_v1-2_en.pdf
Mai 2025
Datenschutzverstoß bei KI-Chatbot „Replika“: Italienische Aufsichtsbehörde verhängt 5 Millionen Euro Bußgeld
Die italienische Datenschutzbehörde hat das US-Unternehmen Luka Inc., Betreiber des KI-gestützten Chatbots Replika, mit einer Geldbuße in Höhe von 5 Millionen Euro belegt. Grund sind schwerwiegende Verstöße gegen zentrale Datenschutzprinzipien der DSGVO.
Replika wird als virtueller Gesprächspartner beworben und spricht damit gezielt auch sensible und teils vulnerable Nutzergruppen an. Die KI verarbeitet dabei personenbezogene Daten wie Kommunikationsinhalte oder emotionale Selbstauskünfte der Nutzer, um sich kontinuierlich weiterzuentwickeln.
Die Aufsichtsbehörde stellte im Verfahren unter anderem folgende Verstöße fest, dass kein effektiver Jugendschutz gewährleistet wird: Minderjährige konnten den Dienst trotz expliziter Zielgruppenansprache ungehindert nutzen. Ein wirksames Altersverifikationssystem fehlte vollständig (Art. 8, 25 DSGVO). Zudem erfolge die Datenverarbeitung zur Modellweiterentwicklung erfolgte ohne ausreichende rechtliche Basis (Art. 5 Abs. 1 lit. a, Art. 6 DSGVO) und die Datenschutzerklärung sei unzureichend, da diese war wesentliche Angaben vermissen ließ– etwa zur Speicherdauer, Datenübermittlung oder zum Einsatz automatisierter Entscheidungsverfahren – (Art. 12, 13 DSGVO).
Neben der Sanktion verpflichtete die Behörde das Unternehmen zu konkreten Nachbesserungen – insbesondere im Hinblick auf Transparenz, Altersverifikation und den Umgang mit Datenübertragungen in Drittländer.
Was bedeutet das für die Praxis?
Der Fall zeigt exemplarisch, dass auch KI-Anwendungen klar den Regeln der DSGVO unterliegen – unabhängig davon, ob der Anbieter seinen Sitz in der EU hat. Gerade Dienste mit sensiblen Anwendungsbereichen müssen Datenschutz, Transparenz und technische Schutzmaßnahmen von Anfang an berücksichtigen. Das gilt besonders, wenn Minderjährige potenziell erreicht werden.
https://www.gpdp.it/web/guest/home/docweb/-/docweb-display/docweb/10130115#english
Mai 2025
DPC: Hohes Bußgeld gegen TikTok
Die irische Datenschutzaufsichtsbehörde (DPC) hat am 2. Mai 2025 ein Bußgeld in Höhe von 530 Millionen Euro gegen TikTok Technology Limited verhängt, nachdem eine Untersuchung zu dem Schluss kam, dass TikTok den Schutz der Daten von Nutzenden aus EU-Ländern auf einem mit der DSGVO vergleichbaren Niveau nicht gewährleisten kann.
April 2025
Microsoft schließt EU-Datengrenze ab – mit Ausnahmen
Im März 2025 gab Microsoft bekannt, den Ausbau seiner EU-Datengrenze abgeschlossen zu haben. Kundendaten aus Diensten wie Azure, Microsoft 365 und Dynamics 365 sollen nun ausschließlich innerhalb der EU gespeichert und verarbeitet werden. Allerdings gibt es Ausnahmen: Bestimmte sicherheitsrelevante Daten, Diagnosen und Analysen können weiterhin außerhalb der EU verarbeitet werden.
https://www.dr-datenschutz.de/dr-datenschutz-shortnews-im-april-2025-kw-14
März 2025
EuGH: Datenberichtigung bei Transidentität ohne Nachweis einer Operation
Am 13. März 2025 entschied der EuGH, dass transidente Personen das Recht haben, die Berichtigung ihrer Geschlechtsangabe in offiziellen Dokumenten zu verlangen, ohne den Nachweis einer geschlechtsangleichenden Operation erbringen zu müssen. Die Verpflichtung zu einer solchen Operation würde gegen die Grundrechte der EU-Grundrechtecharta und der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen.
27. Februar 2025
EuGH stärkt Transparenz bei automatisierten Entscheidungen
Am 27. Februar 2025 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in der Rechtssache C-203/22, dass Unternehmen verpflichtet sind, Betroffenen präzise und verständliche Informationen über die Logik automatisierter Entscheidungen bereitzustellen. Dies betrifft insbesondere den Einsatz von KI und Scoring-Systemen. Das Urteil betont, dass Geschäftsgeheimnisse nicht pauschal als Grund für die Verweigerung solcher Auskünfte dienen dürfen.
09. Januar 2025
EuGH: Keine pauschale Beschränkung von Datenschutzbeschwerden
Am 9. Januar 2025 urteilte der EuGH (Rechtssache C-416/23), dass nationale Datenschutzbehörden die Anzahl der von Betroffenen eingereichten Beschwerden nicht pauschal beschränken dürfen. Hintergrund war eine Praxis der österreichischen Datenschutzbehörde, die die Anzahl der zulässigen Beschwerden pro Monat auf zwei begrenzt hatte. Der EuGH erklärte diese Praxis für rechtswidrig.
https://www.datenschutzticker.de/2025/01/eugh-keine-pauschale-beschraenkung-von-datenschutzbeschwerden
2024
EU-Kommission veröffentlicht zweiten Evaluierungsbericht zur DSGVO
Die Europäische Kommission ihren zweiten Bericht zur Anwendung der DSGVO veröffentlicht. Der Bericht hebt Fortschritte bei der Umsetzung hervor, weist jedoch auch auf bestehende Herausforderungen hin, insbesondere im Bereich der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden.
2024
Rat der EU einigt sich auf Position zur DSGVO-Durchsetzung
Am 13. Juni 2024 erzielte der Rat der EU eine Einigung über einen gemeinsamen Standpunkt zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen nationalen Datenschutzbehörden bei grenzüberschreitenden Fällen. Ziel ist eine effizientere Durchsetzung der DSGVO in solchen Fällen.
