News and Insights

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Latest insights into data protection, IT security, and compliance.

Juni 2025

Berliner Datenschutzbeauftragte meldet KI-App DeepSeek in Deutschland bei Apple und Google als rechtswidrigen Inhalt

Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat die KI-Anwendung DeepSeek bei Google und Apple in Deutschland als potenziell rechtswidrig eingestuft und gemeldet. Die Plattformbetreiber sind nun verpflichtet, die Meldung zügig zu prüfen und über eine mögliche Sperrung der App zu entscheiden. Anlass der Maßnahme ist ein datenschutzrechtlicher Verstoß durch die unzulässige Übermittlung personenbezogener Daten von Nutzer:innen nach China.

Juni 2025

Europäischer Datenschutzausschuss konkretisiert Regeln zu Datenanfragen aus Drittländern

Am 5. Juni 2025 hat der Europäische Datenschutzausschuss (EDPB) die finalen Leitlinien zu Art. 48 DSGVO veröffentlicht. Sie klären, unter welchen Bedingungen personenbezogene Daten an Behörden außerhalb der EU übermittelt werden dürfen. Zentrale Aussage: Urteile oder Anordnungen von Drittstaatenbehörden sind in der EU grundsätzlich nicht automatisch durchsetzbar. Datenübermittlungen können erfolgen, wenn ein völkerrechtliches Abkommen besteht – oder in Ausnahmefällen auf andere Rechtsgrundlagen gestützt werden können. Diese Ausnahmen sind stets einzelfallbezogen und restriktiv zu prüfen.

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Neu in der überarbeiteten Version sind u. a. Klarstellungen zur Rolle von Auftragsverarbeitern bei solchen Anfragen sowie zu Konzernstrukturen: Erhält eine Muttergesellschaft in einem Drittland eine Behördenanfrage und leitet diese an ihre EU-Tochter weiter, gelten auch hier die strengen Vorgaben der DSGVO.

Zugleich präsentierte der EDPB zwei neue Trainingsprojekte zu Datenschutz und Künstlicher Intelligenz. Die Materialien richten sich an juristische und technische Fachkräfte und sollen den verantwortungsvollen und rechtskonformen Einsatz von KI fördern. Ziel ist es, die vorhandenen Kompetenzlücken zu schließen und eine datenschutzfreundliche KI-Entwicklung zu stärken.

Die Trainingsangebote wurden im Rahmen des „Support Pool of Experts“ (SPE) entwickelt – einer Initiative aus der EDPB-Strategie 2024–2027. Sie unterstützt Datenschutzaufsichtsbehörden durch gemeinsame Werkzeuge und Zugang zu einem breiten Expertennetzwerk, um deren Durchsetzungsfähigkeit europaweit zu stärken.

Abschließend wurde ein Vorschlag der EU-Kommission zur Vereinfachung der Dokumentationspflichten (Art. 30 Abs. 5 DSGVO) für kleinere Unternehmen diskutiert. Eine gemeinsame Stellungnahme von EDPB und EDPS wird innerhalb der nächsten acht Wochen erwartet.

Quelle: https://www.edpb.europa.eu/system/files/2025

Update June 2025

EDPB publishes principles for GDPR-compliant age verification

On 11 February 2025, the European Data Protection Board (EDPB) published ten key principles for designing age verification (also referred to as “age assurance”) in compliance with the GDPR. The aim is to better protect children in digital environments – without compromising their fundamental rights.

Age verification should always be risk-based and proportionate: the more sensitive the content or service, the stricter the requirements may be. At the same time, the EDPB emphasizes the principle of data minimization – only data that is strictly necessary should be processed. Often, a simple “18+” confirmation is sufficient, without requiring disclosure of the full date of birth.

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Crucially, the methods used must not lead to the identification, location tracking, or profiling of users. Further use of the data – for example, for personalized advertising – is not permitted. Providers must be transparent about how data is processed, and must communicate this clearly and understandably, especially when children are involved.

From a technical perspective, the EDPB sets high standards: age assurance systems should use modern, privacy-preserving approaches such as local processing or zero-knowledge proofs. Automated decision-making is only permissible with additional safeguards – particularly when children are affected.

Finally, the EDPB calls for a strong governance framework: providers must document their procedures, regularly review them, and be able to demonstrate compliance to supervisory authorities.

https://www.edpb.europa.eu/system/files/2025-04/edpb_statement_20250211ageassurance_v1-2_en.pdf

Mai 2025

Datenschutzverstoß bei KI-Chatbot „Replika“: Italienische Aufsichtsbehörde verhängt 5 Millionen Euro Bußgeld

Die italienische Datenschutzbehörde hat das US-Unternehmen Luka Inc., Betreiber des KI-gestützten Chatbots Replika, mit einer Geldbuße in Höhe von 5 Millionen Euro belegt. Grund sind schwerwiegende Verstöße gegen zentrale Datenschutzprinzipien der DSGVO.

Replika wird als virtueller Gesprächspartner beworben und spricht damit gezielt auch sensible und teils vulnerable Nutzergruppen an. Die KI verarbeitet dabei personenbezogene Daten wie Kommunikationsinhalte oder emotionale Selbstauskünfte der Nutzer, um sich kontinuierlich weiterzuentwickeln.

Die Aufsichtsbehörde stellte im Verfahren unter anderem folgende Verstöße fest, dass kein effektiver Jugendschutz gewährleistet wird: Minderjährige konnten den Dienst trotz expliziter Zielgruppenansprache ungehindert nutzen. Ein wirksames Altersverifikationssystem fehlte vollständig (Art. 8, 25 DSGVO). Zudem erfolge die Datenverarbeitung zur Modellweiterentwicklung erfolgte ohne ausreichende rechtliche Basis (Art. 5 Abs. 1 lit. a, Art. 6 DSGVO) und die Datenschutzerklärung sei unzureichend, da diese war wesentliche Angaben vermissen ließ– etwa zur Speicherdauer, Datenübermittlung oder zum Einsatz automatisierter Entscheidungsverfahren – (Art. 12, 13 DSGVO).

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Neben der Sanktion verpflichtete die Behörde das Unternehmen zu konkreten Nachbesserungen – insbesondere im Hinblick auf Transparenz, Altersverifikation und den Umgang mit Datenübertragungen in Drittländer.

Was bedeutet das für die Praxis?
Der Fall zeigt exemplarisch, dass auch KI-Anwendungen klar den Regeln der DSGVO unterliegen – unabhängig davon, ob der Anbieter seinen Sitz in der EU hat. Gerade Dienste mit sensiblen Anwendungsbereichen müssen Datenschutz, Transparenz und technische Schutzmaßnahmen von Anfang an berücksichtigen. Das gilt besonders, wenn Minderjährige potenziell erreicht werden.

https://www.gpdp.it/web/guest/home/docweb/-/docweb-display/docweb/10130115#english

Mai 2025

DPC: Hohes Bußgeld gegen TikTok

Die irische Datenschutzaufsichtsbehörde (DPC) hat am 2. Mai 2025 ein Bußgeld in Höhe von 530 Millionen Euro gegen TikTok Technology Limited verhängt, nachdem eine Untersuchung zu dem Schluss kam, dass TikTok den Schutz der Daten von Nutzenden aus EU-Ländern auf einem mit der DSGVO vergleichbaren Niveau nicht gewährleisten kann.

April 2025

Microsoft schließt EU-Datengrenze ab – mit Ausnahmen

Im März 2025 gab Microsoft bekannt, den Ausbau seiner EU-Datengrenze abgeschlossen zu haben. Kundendaten aus Diensten wie Azure, Microsoft 365 und Dynamics 365 sollen nun ausschließlich innerhalb der EU gespeichert und verarbeitet werden. Allerdings gibt es Ausnahmen: Bestimmte sicherheitsrelevante Daten, Diagnosen und Analysen können weiterhin außerhalb der EU verarbeitet werden.

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https://www.dr-datenschutz.de/dr-datenschutz-shortnews-im-april-2025-kw-14

März 2025

EuGH: Datenberichtigung bei Transidentität ohne Nachweis einer Operation

Am 13. März 2025 entschied der EuGH, dass transidente Personen das Recht haben, die Berichtigung ihrer Geschlechtsangabe in offiziellen Dokumenten zu verlangen, ohne den Nachweis einer geschlechtsangleichenden Operation erbringen zu müssen. Die Verpflichtung zu einer solchen Operation würde gegen die Grundrechte der EU-Grundrechtecharta und der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen.

27. Februar 2025

EuGH stärkt Transparenz bei automatisierten Entscheidungen

Am 27. Februar 2025 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in der Rechtssache C-203/22, dass Unternehmen verpflichtet sind, Betroffenen präzise und verständliche Informationen über die Logik automatisierter Entscheidungen bereitzustellen. Dies betrifft insbesondere den Einsatz von KI und Scoring-Systemen. Das Urteil betont, dass Geschäftsgeheimnisse nicht pauschal als Grund für die Verweigerung solcher Auskünfte dienen dürfen.

09. Januar 2025

EuGH: Keine pauschale Beschränkung von Datenschutzbeschwerden

Am 9. Januar 2025 urteilte der EuGH (Rechtssache C-416/23), dass nationale Datenschutzbehörden die Anzahl der von Betroffenen eingereichten Beschwerden nicht pauschal beschränken dürfen. Hintergrund war eine Praxis der österreichischen Datenschutzbehörde, die die Anzahl der zulässigen Beschwerden pro Monat auf zwei begrenzt hatte. Der EuGH erklärte diese Praxis für rechtswidrig.

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https://www.datenschutzticker.de/2025/01/eugh-keine-pauschale-beschraenkung-von-datenschutzbeschwerden

2024

EU-Kommission veröffentlicht zweiten Evaluierungsbericht zur DSGVO

Die Europäische Kommission ihren zweiten Bericht zur Anwendung der DSGVO veröffentlicht. Der Bericht hebt Fortschritte bei der Umsetzung hervor, weist jedoch auch auf bestehende Herausforderungen hin, insbesondere im Bereich der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden.

2024

Rat der EU einigt sich auf Position zur DSGVO-Durchsetzung

Am 13. Juni 2024 erzielte der Rat der EU eine Einigung über einen gemeinsamen Standpunkt zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen nationalen Datenschutzbehörden bei grenzüberschreitenden Fällen. Ziel ist eine effizientere Durchsetzung der DSGVO in solchen Fällen.

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